Mieter haben nach Mietende keinen Anspruch auf Heizwärme

20.05.2008

Ein Vermieter kündigte im August 2007 ein Mietverhältnis über Geschäftsräume fristlos. Der Mieter hatte mehrere Monate keine Miete gezahlt. Laut Mietvertrag war die fristlose Kündigung gerechtfertigt, weil der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand war. Als der Mieter die Mieträume nicht räumte stellte der Vermieter die Versorgung mit Heizwärme ein. Der Mieter rief nun das zuständige Gericht an, um den Vermieter zur Inbetriebnahme der Heizung zu verpflichten.

Das Berliner Gericht lehnte einen Anspruch des Mieters auf Heizwärme ab. Da der Mietrückstand den Vermieter zur Kündigung berechtigte, war er nicht mehr verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mieträume zu gewähren. Dieser endet mit Ablauf der Mietzeit. Dementsprechend entfiel die Verpflichtung des Vermieters zur Erbringung von Versorgungsleistungen (KG Berlin, Az. 8 U 49/07).