Auf einem gemieteten Balkon oder einer Terrasse können sich Mieter frei bewegen. Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme dürfen aufgestellt werden. Ihre Mieter dürfen auf Balkon und Terrasse rauchen, selbst wenn ein Nachbar sich durch den Zigarettenqualm belästigt fühlt. Es darf auch gefeiert werden. Allerdings ist die Ruhezeit ab 22:00 Uhr einzuhalten.
Blumenkübel dürfen auf Balkon oder Terrasse aufgestellt werden. Grundsätzlich gilt das auch für Blumenkästen oder Blumentöpfe. Voraussetzung ist, dass die Blumenkästen ordnungsgemäß befestigt sind. Die Mieter müssen zudem darauf achten, dass Gießwasser, nicht Gebäudeteile oder andere Mieter beeinträchtigt. Mieter dürfen auch einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankengitter anbringen. Sie müssen jedoch darauf achten, dass das Mauerwerk nicht beschädigt wird. Soll allerdings eine Markise angebracht werden, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Mieter dürfen auf Balkon oder Terrasse ihre Wäsche trocknen. Das gilt für eine "kleine Wäsche" und das Aufstellen eines Wäscheständers. „Große Wäsche" darf auf Balkonen und Terrassen getrocknet werden, wenn Balkon oder Terrasse an einem Hinterhof gelegen sind. Für die Reinigung des Balkons ist der Mieter zuständig. Hierzu gehört auch das Säubern des Abflusssiebes.

